Der neue Firmensitz in Großbritannien verfügt über zahlreiche nachhaltige Eigenschaften und hat im Zertifizierungsprozess BREEAM (Building Research Establishment’s Environmental Assessment Method) die Wertung „Herausragend“ erhalten. Bei der Errichtung wurde der Fokus auf Energie- und Wasserverbrauch, Umweltverschmutzung sowie Schutz der lokalen Ökologie und Vorrichtungen für die Regenwassergewinnung gelegt.
Das Gebäude erfüllt strenge Grenzwerte für den Kohlendioxidausstoß und verfügt über Sonnenschutzglas zur Minimierung der Aufheizung des Gebäudes bei gleichzeitiger Ausnutzung des natürlichen Tageslichts. Den Mitarbeitern stehen mehr als 40 Fahrradständer und die Anbindung an verschiedene öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung, so dass sie auf Wunsch einen Beitrag zum Umweltschutz auf dem Arbeitsweg leisten können.
* BREEAM (Building Research Establishment’s Environmental Assessment Method) ist die weltweit am weitesten verbreitete Zertifizierungsmethode für Gebäude hinsichtlich der Umweltleistung und gilt als Maßstab der besten 'Umweltpraxis' und Management.
Die Richtlinie für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE-Richtlinie) wurde im März 2006 in Deutschland unter dem Namen "Elektro- und Elektronikgerätegesetz" eingeführt. Die WEEE-Richtlinie soll die Herstellung von elektrischen und elektronischen Bauteilen reduzieren und die Wiederverwertung und das Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten fördern.
Als Teil des Compliance-Prozesses ist Binding Site bei einem rechtlich anerkannten Compliance-System eingetragen (stiftung Elektro-altgeräte resister (EAR), Registrierungsnummer WEE/ DE77007240) EAR hat die rechtliche Aufgabe übernommen, über alle WEEE-Aktivitäten zu berichten, zu denen The Binding Site GmbH verpflichtet ist. Die von der Umweltbehörde erteilte WEEE-Herstellerregistrierung von The Binding Site Group Ltd lautet WEE/HH1729WY. Ausführliche Informationen zur Rücknahme sowie zum Recycling können von Binding Site über info@bindingsite.co.uk angefordert werden.
Die im Namen von Binding Site gelieferten elektrischen und elektronischen Geräte sind gemäß DIN EN 50419:2006 (Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten entsprechend Artikel 11(2) der Richtlinie 2002/96/EG (WEEE)) mit dem Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern gekennzeichnet.